Die Europäische Kommission hat einen Bericht vorgelegt, in dem die Ergebnisse und die Durchführung der Verordnung über Fluggastrechte bewertet werden. Danach sind weitere wichtige Schritte nötig, um eine einheitlichere Anwendung der Bestimmungen durch die Luftfahrtunternehmen und eine bessere Durchsetzung der Vorschriften durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen.
„Auch wenn die Fluggäste heute ohne Zweifel einen besseren Schutz genießen, müssen wir sicherstellen, dass die Luftfahrtunternehmen und die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen“, betonte Jacques Barrot, Vizepräsident und für Verkehr zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission. „Die Kommission räumt ihnen sechs Monate ein, um der Fluggastverordnung Geltung zu verschaffen, und wird sie dabei in vollem Umfang unterstützen.“ Zwar haben gestrandete Fluggäste jetzt bestimmte Rechte, doch befinden sie sich gegenüber den Luftfahrtunternehmen immer noch in einer schwächeren Position. Beispielsweise informieren die Luftfahrtunternehmen bei Flugunregelmäßigkeiten die Fluggäste häufig nicht darüber, was ihnen zusteht, obwohl die Verordnung sie dazu verpflichtet, damit die Fluggäste ihre Rechte geltend machen können.
Die Kommission ist daher der Auffassung, dass es weiterer Anstrengungen in einer Reihe von Bereichen bedarf: verbesserte Durchsetzung, eindeutige Auslegung bestimmter Aspekte der Verordnung, deutliche Unterscheidung zwischen Verspätungen und Annullierungen wegen der damit verbundenen unterschiedlichen Fluggastrechte, Stärkung der nationalen Aufsichtsstellen bei der Anwendung der gemeinsamen Vorschriften. In den nächsten sechs Monaten wird die Kommission die Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsstellen und den Luftfahrtunternehmen intensivieren, um bessere Ergebnisse zu erzielen. Falls die Situation am Ende weiterhin unbefriedigend sein sollte, wird die Kommission Vertragsverstoßverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten. Sollten diese Verfahren und Kontakte nicht den gewünschten Erfolg zeitigen, könnte die Kommission eine Änderung der geltenden Verordnung in Erwägung ziehen.
Durch die Verordnung wurden neue Bestimmungen für Ausgleichszahlungen an Fluggäste und deren Unterstützung bei Überbuchung, Annullierung, starken Verspätungen und Beförderung in einer niedrigeren als der gebuchten Klasse eingeführt. Die Verordnung schreibt den Luftfahrtunternehmen je nach den Umständen vor, die Fluggäste zu betreuen, also z. B. für Unterbringung, Erfrischungen, Mahlzeiten und den Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen zu sorgen, Umbuchungen mit anderer Streckenführung und Erstattungen anzubieten, Ausgleichszahlungen zu leisten und die Fluggäste von sich aus über ihre Rechte aufgrund der Verordnung zu informieren. Die Kommission hat auch eine aktualisierte Version des Informationsmaterials vorbereitet, mit dem Fluggäste auf ihre Rechte hingewiesen werden. Bis zum Sommer wird ein neues Informationsplakat an allen Flughäfen ausgehängt.
Pressemitteilung der europäischen Kommission - IP/07/471 - http://ec.europa.eu
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